FAQ

Fragen und Antworten

Kunden

Als erstes prüfen Sie, ob das Unternehmen als Inkassounternehmen im Rechtsdienstleistungsregister geführt wird. Das ist unter "www.rechtsdienstleistungs-register.de" möglich. Jedes gewerblich am Markt tätige Inkassounternehmen muss über die erforderliche theoretische und praktische Sachkunde zur Durchführung von Inkassodienst-leistungen verfügen und diese nachweisen und wird erst dann ins Register eingetragen. Ein weiteres Indiz für Seriosität ist die Zugehörigkeit zu einem Branchenverband. Der größte ist der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), der seinerseits zusätzlich strenge Anforderungen an seine Mitglieder an rechtmäßiges Verhalten und Seriosität stellt. Die Mitgliederliste finden Sie unter "www.inkasso.de". Der BDIU verfügt außerdem zur Regulierung von Streitigkeiten über eine unabhängige Schiedsstelle, die bei der Beilegung von Streit oder Unstimmigkeit vermittelt.

Sicherlich lässt sich diese Frage aus Sicht eines Unternehmens nicht immer pauschal beantworten. Die Überlegung ein Inkassounternehmen einzuschalten ist oft geprägt von wirtschaftlichen, kaufmännischen Erwägungen, teils aber auch subjektiv geprägt. Nach erbrachter Leistung seine Vergütung nicht zu erhalten ist ärgerlich und kann sich sogar negativ auf den Geschäftsbetrieb oder die wirtschaftliche Situation auswirken. Inkasso sichert Liquidität. Bei einer hohen Zahl von Außenständen ist die Frage daher aus kaufmännischer Sicht immer einfach zu beantworten. Oft ist es zudem wichtig generell säumigen Zahlern zu signalisieren, dass man nicht bereit ist auf Außenstände zu verzichten. Spricht es sich etwa rum, dass Forderungen, auch wenn es sich nur um Kleinstbeträge wie Zuzahlungen handelt, nicht weiterverfolgt werden, besteht die Gefahr der allgemeinen Verschlechterung der Zahlungsmoral. Zögern Sie also nicht mit uns Kontakt aufzunehmen. Teilweise kann es zudem Sinn machen bereits frühzeitig das komplette Debitorenmanagement auf einen erfahrenen und technisch versierten Partner auszulagern. Dies beschleunigt generell den Zahlungseingang und hilft eigene Verwaltungs-aufwendungen zu minimieren. So bleibt mehr Zeit für das Wesentliche, nämlich für Ihre Patienten/Kunden.

Die Inkassogebühren berechnen sich nach § 13 I, II RVG i.V.m. VV RVG (Nr. 2300 I u. II, Nr. 1000, Nr. 3305 (ab 01.10.21), Nr. 3308 (ab 01.10.2021), Nr. 3309 VV RVG) sowie nach § 4 Abs. 4 S. 2 RDEG (bis 01.10.21), Nr. 7000 VV RVG und gegebenenfalls nach Nr. 1000 VV RVG. Die Abrechnung Ihnen gegenüber erfolgt entsprechend der vertraglichen Vereinbarung und der gewählten Tarifmodelle. Inkassogebühren stellen nach §§ 280,286 BGB einen Verzugsschaden dar, welcher zunächst gegenüber dem Schuldner erhoben wird.

-  Steigerung der Liquidität durch ein professionelles, effizientes Forderungsmanagement
-  Minimierung der Forderungsausfälle / Erhöhung der Erfolgsquoten
-  Freiwerden von Personalkapazitäten für das wichtige Kerngeschäft
-  Eigene betriebliche Bearbeitungskosten können nicht an den Schuldner weitergegeben werden
-  Automatisierte Adressermittlung bei fehlerhafter Anschrift
-  Schnelle Bearbeitung der Aufträge
-  Wahrung der Kundenbeziehungen

Sachkundig, Sensibel und Sympathisch. Dies sind nicht nur Floskeln, sondern das ist die klare Philosophie der Saldaris. Als ein im Gesundheitswesen als Teil der opta data Gruppe entstandenes Unternehmen, verfügen die Mitarbeiter/innen der Saldaris über die notwendigen Branchenkenntnisse und insbesondere über die notwendige Erfahrung im Umgang mit den teils schwierigen Lebenssituationen Ihres Schuldners. Mit Verständnis und Fingerspitzengefühl, aber auch mit einem offenen Ohr schaffen wir Lösungen, welche die wirtschaftlichen Interessen unserer Kunden mit der menschlichen Komponente in Einklang bringen. So bleibt die Kundenbeziehung gewahrt und trotzdem müssen Sie nicht auf die Vergütung Ihrer Leistungen verzichten. Gerade im Gesundheitswesen ist es daher wichtig, ein spezialisiertes und erfahrenes Unternehmen zu beauftragen. Denn Schuldner ist nicht gleich Schuldner und Gesundheitsforderungen sind nicht mit Forderungen etwa aus dem Online-Handel gleichzusetzen.

Zunächst benötigen wir eine Inkassovereinbarung mit Ihnen. Im Anschluss übermitteln Sie uns die für die qualifizierte Bearbeitung erforderlichen, verfügbaren Daten zu dem Inkassovorgang, wie den Namen des Schuldners, dessen Anschrift, den Forderungsgrund, -höhe, sowie das Rechnungs- oder Vertragsdatum und falls vorhanden eine Telefonnummer.  Entweder füllen Sie hierzu im Online-Kundencenter, unseren Online-Auftrag aus oder laden uns den Vorgang einzeln oder auf reiner Datenbasis über eine Excel-Datei hoch. Selbstverständlich ist auch eine konventionelle Papierübergabe möglich. Ggfs. sind auch Schnittstellenlösungen aus Ihrer Branchensoftware oder Überleitungen über die vorab beauftragten Abrechnungszentren der opta data – Gruppe umsetzbar. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie diesbezüglich gerne. Wir werden Ihre Wünsche berücksichtigen und Ihnen eine Lösung anbieten.

In der Regel weiß der Schuldner, dass er sich mit seiner Zahlung in Verzug befindet. Die Gründe hierfür können vielfältig sein. Entsprechend unseres Claims arbeiten wir als Vermittler zwischen dem Kunden und säumigem Zahler. In der persönlichen Ansprache finden wir Wege und Lösungen, die auf die individuelle Situation des Schuldners abzielen. Wir sind uns stets bewusst, dass gerade im Gesundheitswesen ein sensibler Umgang mit Ihren Patienten ein unverzichtbarer Baustein zur Wahrung Ihrer Kundenbeziehung ist und diese keinen Schaden nehmen darf. Oft sind Schuldner für Hilfen dankbar, die ihnen einen Weg aus einer finanziellen Notlage aufzeigen, teils sind sie sogar froh ein offenes Ohr für ihre Situation zu finden und mit jemanden zu reden, der ihm zuhört. 

Schuldner

Prüfen Sie, ob das Unternehmen als Inkassounternehmen registriert ist. Das ist unter "www.rechtsdienstleistungsregister.de" möglich. Eine Registrierung ist für jedes Unternehmen, das als Inkassounternehmen gewerblich am Markt agiert, zwingend vorgeschrieben. Ein weiteres Indiz ist die Zugehörigkeit zu einem Branchenverband. Der größte ist der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), der seinerseits zusätzlich strenge Anforderungen an seine Mitglieder an rechtmäßiges Verhalten und Seriosität stellt. Die Mitgliederliste finden Sie unter "www.inkasso.de". Der BDIU verfügt außerdem zur Regulierung von Streitigkeiten über eine unabhängige Schiedsstelle, die bei der Beilegung von Streit oder Unstimmigkeit vermittelt.

Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen möchten, benötigen wir immer das den konkreten Vorgang betreffende Aktenzeichen. Sonst können wir keine Zuordnung vornehmen. Das Aktenzeichen ist wie folgt aufgebaut .......... und findet sich .......... auf unseren Schreiben.

Neben dem Aktenzeichen benötigen wir grundsätzlich noch Ihren Namen, um Sie zu identifizieren. Vertreten Sie den Schuldner benötigen wir diesbezüglich einen Nachweis (Vollmacht, Betreuungs-nachweis/-ausweis, Angabe zum Verwandtschaftsverhältnis bei den Eltern).

Alle Angaben, die Sie uns mitteilen, unterliegen dem Schutz personenbezogener Daten nach den Bestimmungen der EUDSGVO. Insofern verweisen wir auf unsere Hinweise zum Datenschutz

Geben Sie bei einer Zahlung immer das Aktenzeichen an und nutzen dafür entweder die dafür mitgeteilte Bankverbindung oder eine der im Schuldnerportal angebotenen Zahlungsmethoden.

Bitte melden Sie uns dies an die in der Mahnung benannte Mailadresse zum Zuzahlungsinkasso oder telefonisch. Diese Information ist uns nicht bekannt und verhindert weitere unnötige Verfahrens-schritte. Auch ist dies eine Information, die unsere Auftraggeber benötigen.

Bitte ignorieren Sie unsere Zahlungsaufforderung nicht und teilen uns unter Angabe des Aktenzeichens mit, an wen und wann Sie die Zahlung geleistet haben. Dies kann etwa der Leistungserbringer sein, aber auch das zwischengeschaltete Abrechnungszentrum. Der Zeitpunkt der Zahlung ist entscheidend dafür, ob Sie sich überhaupt in Verzug befunden haben und ob Inkassokosten angefallen sind. Falls vorhanden laden Sie bitte den Zahlungsnachweis hoch.

Dies ist ein wichtiges Thema, gilt es doch hier weiteren Schaden zu verhindern und betrügerischem Handeln Einhalt zu gebieten. Machen Sie daher nicht einfach Nichts, weil Sie meinen nicht betroffen zu sein, sondern setzen Sie sich immer persönlich mit uns in Verbindung, wenn bei der Mahnung aus Ihrer Sicht eine offensichtliche Verwechslung vorliegt oder Sie den Verdacht haben, dass Ihre Daten betrügerisch verwendet wurden und Sie das Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden sind. 

Soweit Sie eine von uns gesetzte Frist zur Zahlung oder einen mit uns vereinbarten Zahlungstermin nicht einhalten können, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, um weitere Schritte zu verhindern. Gleiches gilt, wenn Sie nicht in einer Summe zahlen können. In beiden Fällen werden wir mit Ihnen die Möglichkeiten besprechen und Ihnen ein individuelles Zahlungsangebot unterbreiten.

Teilen Sie uns bitte unverzüglich zumindest in Textform die Namenänderung mit oder wann und wohin Sie umziehen. Ansonsten müsste bei Unzustellbarkeit der Post eine entsprechende Adressermittlung eingeleitet werden. Neben unnötigen Kosten, ist dies auch zusätzlicher, vermeidbarer Verwaltungs-aufwand.

Bitte nutzen Sie mit dem Betreff „Stammdatenänderung“ unser Kontaktformular, um uns Ihre neuen Daten mitzuteilen. Geben Sie auch hier Ihr Aktenzeichen an.

Nein, der Gläubiger hat die Saldaris mit dem Einzug der Forderung beauftragt. Mit Einschaltung von Saldaris sind alle Zahlungen auf die von Saldaris angegebene Bankverbindung zu leisten. Eine Direktzahlung an den Gläubiger entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Inkassokosten.

Gemäß § 286 BGB hat der Schuldner dem Gläubiger den durch den Verzug entstehenden Schaden zu erstatten. Dies gilt mit Verzugseintritt somit auch für die Kosten der Inanspruchnahme eines Inkassounternehmens.

Eine Titulierung bedeutet, dass ein Gericht oder ein Notar einen Anspruch festgestellt hat. Ein solcher Titel ist zum Beispiel ein End-Urteil, ein Beschluss oder ein Vollstreckungsbescheid Aus einem Titel können mit Eintritt der Rechtskraft oder bei vorläufiger Vollstreckbarkeit, Zwangsvoll-streckungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren. Entweder über unsere Kontaktanfrage, per Mail oder telefonisch. Unsere Mitarbeiter/innen helfen Ihnen gerne weiter.